Zweiter Korb. Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, von Dr. Elmar Hucko

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Zweiter Korb. Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, von Dr. Elmar Hucko. Band 4 der Berliner Bibliothek zum Urheberrecht, hgg. von Stefan Haupt. MUR-Verlag München (2007). XVI, 302 Seiten.
ISBN: 978-3-939438-03-8.

Eine Einführung in das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 mit den Materialien sowie den Texten des UrhG und UrhWG in der ab 1. Januar 2008 geltenden Fassung.
Von den Reformen des "Zweiten Korbs" betroffen sind neben den Verwertungsgesellschaften vor allem die Unterhaltungs- und IT-Industrie (Neuordnung der Leerträgervergütung, Öffnung der Archive für neue Nutzungsformen) und die Bibliotheken. Es handelt sich um

  • die Neugestaltung des pauschalen Vergütungssystems,
  • die Voraussetzungen der Privatkopie,
  • die Lockerung des bisher geltenden Verbots der Verfügung über noch unbekannte Nutzungsarten und
  • die Schranken des Urheberrechts im Interesse des Wissenschafts- und Bildungsstandorts Deutschland.

Öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven wird es erlaubt, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen (§ 52 b UrhG). Ferner wird den Bibliotheken der elektronische Versand von Kopien aus Zeitungen und Zeitschriften sowie kleiner Teile von Büchern als graphische Datei erlaubt (§ 53 a UrhG), soweit der Verlag kein eigenes elektronisches Angebot macht, und zwar offensichtlich und zu angemessenen Bedingungen.
Neben der ausführlichen Einführung in den „Zweiten Korb" beinhaltet der vorliegende Band die ab 1. Januar 2008 geltenden Texte des Urheberrechtsgesetzes und des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, jeweils mit der amtlichen Begründung zu den geänderten Bestimmungen, den Regierungsentwurf sowie die einschlägigen parlamentarischen Materialien aus den Beratungen des Bundestages und des Bundesrates. 

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Der Autor:
Dr. Elmar Hucko. Ehemals als Ministerialdirektor Abteilungsleiter für Wirtschafts- und Handelsrecht im Bundesministerium der Justiz. Er hat maßgeblich an der Erarbeitung und parlamentarischen Beratung aller Novellen zum Urheberrecht der letzten Jahre mitgewirkt. Als profunder Kenner erläutert er das neue Urheberrecht in seinen rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Bezügen.

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