Die Pflicht zur Spieleridentifizierung für Anbieter von Online-Glücksspiel

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Bd. 7 der Schriftenreihe zum Europäischen Glücksspielrecht, hgg. von Rechtsanwalt Michael Schmittmann. 180 Seiten. MUR-Verlag (München) 2016. ISBN: 978-3-945939-06-2. (Erscheint am 2. 12. 2016)

Der Band behandelt das Thema der Identifizierungspflichten für Anbieter von Online-Glücksspielen. Dabei untersucht der Autor zunächst die sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergebenden Verpflichtungen vor dem Hintergrund der Spielersperre und der Aufgabe, die Teilnahme minderjähriger Spieler am Glücksspiel zu verhindern und unterzieht diese Regelungen einer kritischen Bewertung. Im Rahmen des Befreiungsvorbehalts zum Internetverbot gemäß § 4 Abs. 5, Nr.1 GlüStV können die Länder den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wobei der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler durch Identifizierung und Authentifizierung zu gewährleisten ist.

Durch die Einbeziehung der Glücksspielanbieter in den Kreis der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten haben diese zusätzlich auch die gegen die Nutzung von Glücksspiel für Geldwäsche gerichteten, spezifischen Anforderungen zu erfüllen. Es handelt sich um die Identifizierung des Spielers nach § 9b GwG, die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten sowie die Vorgaben zum Zahlungskonto. Eine Befreiung von geldwäscherechtlichen Verpflichtungen ist möglich, wenn das Missbrauchsrisiko beim Glücksspiel zu Geldwäschezwecken und Terrorismusfinanzierung gering ist.

Als Abschluss werden Lösungsansätze zur praktischen Umsetzung der sich teilweise überschneidenden  Identifizierungsregelungen im GlüStV und GwG aufgezeigt. Im Anhang sind die Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen und der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder zum Umgang mit den Sondervorschriften des Geldwäschegesetzes zum Glücksspiel im Internet wiedergegeben.

Über den Autor: Dennis Schmidt, LL.M. absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld und ist Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Düsseldorf. Er hat eine Masterarbeit zu dem in dem Buch behandelten Thema verfasst und war anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Praxisgruppe IP, Media & Technology der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf.

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