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Beger 2. Auflage Fehler

Urheberrecht für Bibliothekare

Eine Handreichung von A-Z. 2. aktualisierte Auflage (2008)

Prof. Dr. Gabriele Beger

Eine Handreichung von A-Z. Mit den Neuerungen des Zweiten Korbes, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten: Kopienversand, elektronische Leseplätze, unbekannte Nutzungsarten, elektronische Archive.

Buch Informationen

Reihe: Band 3 der Reihe Berliner Bibliothek zum Urheberrecht
Seiten: XX, 172 Seiten
Preis: 22,- EUR[D];
ISBN: 978-3-939438-02-1
Erscheinungstermin: Jänner 2008
Erscheinungsort: München
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Inhalt

Die tägliche Bibliotheksarbeit ist in erheblichem Maße durch urheberrechtliche Fragen geprägt: Die Nutzer wollen umfangreiche Kopien aus einem Buch; ein elektronischer Pressespiegel soll im Internet bereit gestellt werden; die Sicherheitsverfilmung soll durch ein digitales Archiv abgelöst werden; eine Fakultät bestellt einen elektronischen Semesterapparat im Intranet; der OPAC soll durch Textauszüge, Inhaltsverzeichnisse und Buchumschläge angereichert werden, etc.

Mit seinen über 100 Suchbegriffen dient das vorliegende Werk als Leitfaden durch den Dschungel der gesetzlichen Normen und Begriffe des Urheberrechts. Der Bogen der Themen spannt sich von der analogen/digitalen Nutzung, Bibliothekstantieme, Bildkataloge, Datenbanken, elektronisches Archiv, über Internet, Kopienversand und Leihverkehr bis zu Öffentlichkeitsbegriff, vergriffenes Werk und Zeitungen/Zeitschriften.

Angesprochen ist der Bibliothekar, der eine schnelle Definition, aber auch eine Antwort auf urheberrechtliche Fragen bei der Entwicklung einer Dienstleistung benötigt. Das Buch richtet sich aber auch an den werdenden Bibliothekar und Studenten, die sich in ihrem Studium mit Fragen des Bibliothekswesens vertraut machen müssen.

Im Anhang sind die für die Bibliotheken wichtigen urheberrechtlichen Verträge abgedruckt: Gesamtvertrag Bibliothekstantieme, Rahmenvertrag Kopiervergütung, Gesamtvertrag Kopiendirektversand, Gesamtvertrag für öffentliche Musikwiedergaben in Bibliotheken, Gesamtvertrag Artotheken; Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG; Gesamtvertrag zur Kataloganreicherung mit Cover; Erklärung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zur Kataloganreicherung mit Inhaltsverzeichnissen und Klappentexten. 
 

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