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BLM reguliert Fernsehen im Internet

München, 18. Juli 2008

Kurzfassung:

Nach der Entscheidung des Medienrats der bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom 10. Juli 2008 werden künftig auch lokale und regionale Internet-Fernsehangebote als Rundfunk geregelt. 

Details:

Die BLM weist darauf hin, dass die Landesmedienanstalten sich bereits Mitte 2007 darauf verständigt hatten, dass über Internet verbreitete Rundfunkangebote, die mehr als 500 potenzielle Nutzer zeitgleich erreichen, einer abgestuften Genehmigungspflicht unterliegen sollen. Kleinere Anbieter mit weniger als 500 in Internet erreichbaren Nutzern werden von der Genehmigungspflicht ganz freigestellt. Lokale bzw. regionale Internet-Fernsehangebote im Streaming-Verfahren mit 500 - 10.000 zeitgleichen Zugriffen werden dagegen der Rundfunkregulierung und damit der Genehmigung durch die BLM unterworfen.

Der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) warnte dazu in einer Presseerklärung vor einer Überregulierung des Internets. Es sei ein medienpolitischer Irrweg, Medienangebote in zugangsoffenen Netzen vorab zu lizenzieren. Das gängige Denken der Rundfunkregulierung in Programmschemen und linearen Abläufen sei dem Internet wesensfremd; die bayerischen Zeitungsverleger appellierten statt dessen an die Medienpolitik, die bestehenden Prinzipien einer freien und unregulierten Presse als Grundlage für den Umgang mit dem Internet heranzuziehen.

 
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