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Fotokopieren an Schulen neu geregelt
München, Januar 2009Mit einem Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen vom November 2008 ist das Fotokopieren an Schulen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Damit wird die im Urheberrechtsgesetz (§ 53 Abs. 3 Nr. 1) eröffnete Möglichkeit der Vervielfältigung für den Unterrichtsgebrauch konkretisiert und z.T. auch erweitert.


